Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele Unternehmen keine Kür mehr, sondern Pflicht. Das klingt erst mal nach Bürokratie, ist aber eigentlich eine gute Nachricht. Ich sortiere dir, was hinter EAA und BFSG steckt, wen es betrifft, und warum das Gesetz für mich trotzdem das schwächste Argument ist.
Dahinter stehen zwei europäische Linien. Die eine, die EU-Richtlinie 2016/2102, nimmt schon seit Jahren öffentliche Stellen in die Pflicht, ihre Websites und Dokumente barrierefrei zu machen. Die andere ist der European Accessibility Act, die EU-Richtlinie 2019/882, und die ist neu, weil sie erstmals auch private Produkte und Dienstleistungen einbezieht.
In Deutschland setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, diesen European Accessibility Act um. Verbindlich gilt es seit dem 28. Juni 2025. Ab da ist Barrierefreiheit für viele kein nettes Extra mehr, sondern Voraussetzung.
Betroffen sind vor allem digitale Angebote für Verbraucher: Webshops, Online-Terminbuchungen, Banking, E-Books, Ticketing, Apps, über die man etwas abschließt. Eine reine Visitenkarten-Seite fällt meist nicht darunter, aber sobald du online verkaufst oder Verträge abschließt, bist du schnell mittendrin.
Es gibt eine wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, mit weniger als zehn Beschäftigten und unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz, sind ausgenommen. Bei Produkten gilt das allerdings nicht. Und „ausgenommen" heißt nicht „lohnt sich nicht", denn die Vorteile gelten trotzdem.
Gemessen wird an einem internationalen Standard, den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), in der für Europa maßgeblichen Norm EN 301 549, derzeit auf Basis von WCAG 2.1 in der Stufe AA. Dahinter stecken vier einfache Prinzipien: Inhalte sollen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Im Kern heißt das: Jeder soll deine Seite wahrnehmen, bedienen und verstehen können, mit ganz unterschiedlichen Hilfsmitteln.
Und jetzt das, was mir wirklich wichtig ist: Das Gesetz ist für mich das schwächste Argument. Eine zugängliche Seite erreicht schlicht mehr Menschen, lädt schneller und ist für alle angenehmer. Die Pflicht ist nur der Anlass, das Richtige zu tun, der eigentliche Grund liegt woanders.
In Deutschland leben fast acht Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, dazu kommen viele mit vorübergehenden oder gar nicht erfassten Einschränkungen. Und Barrierefreiheit hilft längst nicht nur ihnen: dem gebrochenen Arm, dem grellen Sonnenlicht auf dem Display, der lauten U-Bahn ohne Untertitel. Früher oder später erwischt eine Einschränkung jeden von uns.
Niemand muss sich davon erschlagen lassen. Barrierefreiheit heißt nicht, sich durch sämtliche Regelwerke zu lesen, sondern ein bisschen dazuzulernen und genauer hinzuschauen. Bei bestehenden Seiten reicht oft, sie Stück für Stück zugänglicher zu machen: bessere Kontraste, sinnvolle Alternativtexte, eine klarere Struktur, Bedienbarkeit mit der Tastatur. Etwas barrierefrei ist besser als gar nicht.
Wenn du magst, schaue ich mir deine Seite in Ruhe an, sage dir ehrlich, wo sie steht, und gehe mit dir Schritt für Schritt. Mehr dazu auf meiner Seite zum barrierefreien Webdesign.
